Gibt es eine Widerrufsmöglichkeit bei ungarischen Kaufverträgen?
Das kommt sehr darauf an, um welche Art von Kaufvertrag es sich handelt – in Ungarn gelten unterschiedliche Regeln für Immobilien, Fahrzeuge oder Online-/Haustürgeschäfte:
1. Immobilienkaufvertrag in Ungarn
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Kein Widerrufsrecht wie in Deutschland: Bei notariell beglaubigten Immobilienkaufverträgen gibt es grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen.
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Vertrag ist bindend: Mit Unterzeichnung beim Anwalt (in Ungarn sind Immobilienkäufe stets anwaltlich zu beurkunden) ist der Vertrag verbindlich.
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Rücktrittsmöglichkeiten: Nur wenn
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im Kaufvertrag explizit ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde (z. B. bei Nichtzahlung oder Nicht-Erteilung einer Genehmigung),
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gesetzliche Gründe vorliegen (z. B. arglistige Täuschung, Irrtum, Unmöglichkeit der Leistung).
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2. Online-Käufe & Fernabsatz (Verbraucherschutzrecht)
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Ungarn hat die EU-Verbraucherschutzrichtlinien übernommen.
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14-tägiges Widerrufsrecht für Verbraucher bei Online- oder Haustürgeschäften.
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Gilt nicht für Immobilien, Autos mit persönlichem Kaufvertrag oder individuell angefertigte Produkte.
3. Fahrzeug- und sonstige Kaufverträge
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Privatkauf: Kein gesetzliches Widerrufsrecht – nur Rücktritt bei arglistiger Täuschung oder erheblichem Mangel.
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Händlerkauf: Wenn vor Ort abgeschlossen → kein Widerruf.
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Online / Fernabsatz: Widerrufsrecht von 14 Tagen möglich.
4. Praktische Hinweise für Auswanderer
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In Ungarn sind Kaufverträge (vor allem Immobilien) sehr streng geregelt und mit Anwaltspflicht versehen. Einmal unterschrieben = bindend.
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Wer als Auswanderer eine Immobilie kaufen möchte, sollte unbedingt im Vorfeld
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eine Anzahlung (foglaló) nur leisten, wenn man wirklich sicher ist,
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im Vertrag Bedingungen für Rücktritt schriftlich festlegen (z. B. Finanzierungsvorbehalt).
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Ohne solche Klauseln ist ein Rücktritt in der Praxis nur sehr schwer durchsetzbar.
👉 Fazit:
Ein allgemeines Widerrufsrecht wie in Deutschland gibt es in Ungarn nur bei Fernabsatzgeschäften. Bei Immobilien- oder klassischen Kaufverträgen gilt: verbindlich ab Unterschrift – Rücktritt nur, wenn im Vertrag vereinbart oder ein gesetzlicher Sonderfall vorliegt.





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