Krankenversicherung in Ungarn: TAJ-Karte und Europäische Krankenversicherungskarte im Überblick

Der Traum von einem Leben in Ungarn und dem Kauf einer Immobilie wird für viele Realität. Neben den aufregenden Aspekten des Umzugs gibt es jedoch auch wichtige Überlegungen zur Krankenversicherung. In diesem Artikel erhalten Sie hilfreiche Tipps für Immobilienkäufer und Auswanderer nach Ungarn, insbesondere im Zusammenhang mit der ungarischen Krankenversicherung.

TAJ-Karte: Gesetzliche Krankenversicherung in Ungarn

Wenn Sie sich dauerhaft in Ungarn aufhalten und einer Erwerbstätigkeit nachgehen, werden Sie automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei erhalten Sie die TAJ-Karte (Társadalombiztosítási Azonosító Jelet tartalmaszó igazolvány), die nicht nur als Krankenversicherungsnachweis dient, sondern auch für die Regelung der Sozial- und Rentenversicherung von Bedeutung ist. Hier sind die wichtigsten Informationen im Überblick:

  • Mitgliedschaft und Erwerbstätigkeit: Durch eine Erwerbstätigkeit in Ungarn werden Sie automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.

  • TAJ-Nummer: Die TAJ-Karte enthält eine persönliche neunstellige Nummer, die nicht nur für die Krankenversicherung, sondern auch für die Sozial- und Rentenversicherung von Relevanz ist.

  • Leistungsberechtigung: Die TAJ-Karte berechtigt Sie zur Inanspruchnahme von Leistungen bei Hausärzten, Fachärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ungarischen Gesundheitssystem vorgesehen sind. In der Regel sind notwendige medizinische Behandlungen kostenfrei.

  • Selbst zu tragende Kosten: Kosten für nicht ärztlich verschriebene Behandlungen, den Besuch nicht registrierter Ärzte oder privatärztliche Leistungen müssen selbst getragen werden.

  • Beantragung: Die TAJ-Karte muss bei der zuständigen Gesundheitsbehörde, unterstellt den Regierungsbüros der jeweiligen Komitate, beantragt werden.

Reisen ins Ausland: Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

Bei einer Reise ins Ausland kann die Vorlage der TAJ-Karte in ausländischen Arztpraxen zur Verwirrung führen. Die TAJ-Karte wird außerhalb Ungarns kaum als Nachweis einer Krankenversicherung anerkannt. Für eine umfassende Absicherung während eines vorübergehenden Aufenthalts in EU-Ländern und weiteren Partnerländern empfiehlt sich daher die zusätzliche Beantragung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK).

  • Gültigkeit und Beantragung: Die EKVK wird kostenlos in Ungarn ausgestellt und ist für 36 Monate gültig. Der Antrag erfolgt an derselben Adresse wie die TAJ-Karte.

  • Leistungsberechtigung: Die EKVK berechtigt zur Behandlung im Krankheitsfall in den 28 EU-Ländern sowie der Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen und durch ein bilaterales Sonderabkommen auch in Serbien.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Krankenversicherung in Ungarn

1. Was muss ich tun, um Mitglied der ungarischen Krankenversicherung zu werden?

Eine Erwerbstätigkeit in Ungarn führt automatisch zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die TAJ-Karte wird Ihnen daraufhin ausgestellt.

2. Welche Leistungen deckt die TAJ-Karte ab?

Die TAJ-Karte berechtigt zur Inanspruchnahme kostenloser medizinischer Behandlungen bei Hausärzten, Fachärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern.

3. Warum ist die EKVK empfehlenswert?

Die TAJ-Karte wird außerhalb Ungarns kaum als Nachweis einer Krankenversicherung anerkannt. Die EKVK bietet eine umfassende Absicherung bei Reisen ins Ausland.

4. Wie lange ist die EKVK gültig?

Die Europäische Krankenversicherungskarte hat eine Gültigkeitsdauer von 36 Monaten.

5. Sind die Kosten für die EKVK in Ungarn hoch?

Nein, die EKVK wird kostenlos in Ungarn ausgestellt.

Fazit

Die TAJ-Karte ist ein wesentlicher Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung in Ungarn. Um jedoch auch im Ausland abgesichert zu sein, empfiehlt es sich, zusätzlich zur TAJ-Karte die Europäische Krankenversicherungskarte zu beantragen. Mit beiden Karten sind Sie optimal vorbereitet, um Ihr neues Leben in Ungarn in vollen Zügen genießen zu können.

P.S:
Viele weitere Fragen werden hier auf der Seite der deutschen Krankenkassen beantwortet   ⇒ ⇒ ⇒