In Ungarn wird der Geburtsname der Mutter (Anya születési neve) in vielen offiziellen Dokumenten und Verträgen benötigt – und das hat sowohl juristische als auch historische Gründe:


1. Eindeutige Identifikation der Person

Der Hauptgrund ist die zweifelsfreie Identifikation einer Person. In Ungarn sind viele Nachnamen und Vornamen sehr häufig, daher kann es zu Namensdopplungen kommen. Der Geburtsname der Mutter hilft, eine Person eindeutig zu identifizieren, besonders in amtlichen Datenbanken, beim Grundbuchamt, in Verträgen oder bei Behörden.


2. Teil des amtlichen Personenstandes

In ungarischen Ausweisen (z. B. Personalausweis, Steuerkarte, Krankenversicherungskarte) ist der Geburtsname der Mutter ein fester Bestandteil. Es handelt sich also um eine gesetzlich geforderte Angabe bei vielen offiziellen Vorgängen, z. B.:

  • Immobilienkauf

  • Steuerangelegenheiten

  • Bankverträge

  • Erbangelegenheiten

  • Notarielle Beurkundungen


3. Schutz vor Identitätsdiebstahl

Der Geburtsname der Mutter ist in Ungarn eine Art Sicherheitsmerkmal, ähnlich wie z. B. Sicherheitsfragen in Online-Accounts. Vor allem bei digitalen oder telefonischen Auskünften kann er zur Verifizierung der Identität verwendet werden.


Fazit:

In Ungarn ist der Geburtsname der Mutter eine gesetzlich relevante, offizielle Angabe, die zur Identifikation, zur Vermeidung von Verwechslungen und zur rechtlichen Absicherung dient. Wer in Ungarn Verträge abschließt – z. B. beim Immobilienkauf –, muss diesen Bestandteil bereitstellen, damit der Vertrag rechtsgültig ist.