Immobilienkäufer: Neues Gesetz in Ungarn ab Juli 2025
Wer in Ungarn ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte, sollte die neue Rechtslage kennen:
Ab Juli 2025 dürfen Gemeinden selbst entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen Immobilien an Ausländer oder Nicht-Ortsansässige verkauft werden dürfen. Das neue Gesetz wurde Anfang Juni vom Parlament verabschiedet.
Was bedeutet das konkret?
• Gemeinden können Käufe einschränken oder verbieten, wenn sie z. B. Überlastung oder Ausverkauf ortstypischer Immobilien befürchten.
• Es können Zusatzgebühren für Infrastruktur verlangt werden (Zweitwohnsteuer) – vor allem von Käufern ohne Wohnsitz in der Gemeinde.
• Die Regelung betrifft auch EU-Bürger, nicht nur Drittstaatsangehörige.
• Besonders relevant sind diese Änderungen in beliebten Urlaubsregionen wie dem Balaton oder in Budapest.
Parallel dazu wurde bereits im Januar 2025 ein neues elektronisches Grundbuchsystem eingeführt. Übergangsweise sind bis Sommer noch Papiereinträge möglich.
• CSOK-Geförderte Käufer sind von Einschränkungen ausgenommen,
• Unternehmen und Organisationen fallen nicht unter die Beschränkungen – nur natürliche Personen
Fazit:
Der Immobilienkauf in Ungarn wird 2026 etwas anspruchsvoller – besonders für Ausländer und Zweitwohnsitzbesitzer. Wer kaufen will, sollte sich frühzeitig bei der jeweiligen Gemeinde erkundigen oder rechtliche Beratung einholen.
Hier ist eine aktuelle, recherchierte Übersicht von Gemeinden in Ungarn, die das neue „Gesetz zum Schutz der lokalen (Selbst-)Identität“ (2025. évi XLVIII. törvény) bereits mit eigener Verordnung anwenden – oder deren Anwendung angekündigt ist. Ich verlinke jeweils auf die amtliche Fundstelle bzw. seriöse Berichte.
Wir werden alle Orte bei denen eine kommunale Verordnung in Kraft tritt, in Zukunft mit einem Sternchen kennzeichnen, Bspl. "Rajka *)
Neue Kommunen ohne weitere Informationen bisher = Kallosd / Zala Pat / Somogy & Beleg
Zalakaros plant keine Zuzugsregelungen
Ásotthalom verlangt einen Arbeitsbescheinigung und ein Mindesteinkommen
| Gemeinde | Komitat | Status | Zentrale Auflagen (Auszug) |
| Rajka | Győr-Moson-Sopron | in Kraft ab 01.10.2025 | Einmalige „Betelepülési hozzájárulás“ (z.B. 1,5 Mio. HUF beim Immobilienkauf); straffreies Führungszeugnis; ausländischen Wohnsitz binnen 60 Tagen löschen; Vorkaufsrecht u. a. Gemeinde/Nachbarn. |
| Vámosszabadi | Győr-Moson-Sopron | in Kraft (30.07.2025) | Vorkaufsrecht; adressrechtliche Genehmigung nur mit Job/regelmäßigem Einkommen; einmaliger Beitrag (20 000 HUF); mögliches Hearing vor dem Rat; gilt für definierte Straßenzüge. |
| Újlengyel | Pest | in Kraft (21.07.2025) | Vorkaufsrecht; adressrechtliche Genehmigung; u. a. Beschäftigungs-/Einkommensnachweis, ggf. Schul-/Kita-Nachweis der Kinder; persönliches Hearing. |
| Taktaharkány | Borsod-Abaúj-Zemplén | in Kraft (25.08.2025) | Vorkaufsrechte (Gemeinde/Nachbarn); Beitrag für Zuzug; Nachweis Schul-/Berufsabschluss; persönliches Hearing möglich. |
| Sátoraljaújhely | Borsod-Abaúj-Zemplén | in Kraft (21.09.2025) | u. a. Nachweis ungarischer Sprachkenntnisse, straffreies Führungszeugnis, Schulabschluss; Zuzugsbeitrag. |
| Szalaszend | Borsod-Abaúj-Zemplén | in Kraft (19.08.2025) | Regeln zu Adressbegründung; Verfahren mit möglichem persönlichem Hearing. |
| Ófehértó | Szabolcs-Szatmár-Bereg | in Kraft (01.09.2025) | Adressauflagen; Verfahren zu Ausnahmen/Karenzen nach Gesetz. |
| Pély | Heves | in Kraft (27.06.2025) | Zuzugsauflagen inkl. Qualifikations- und Leumundsanforderungen (Details im Amtsblatt). |
| Kallósd | Zala | in Kraft (09.08.2025) | Einmaliger Zuzugsbeitrag 300 000 HUF für Adressbegründung. |
| Borgáta | Vas | in Kraft (09.08.2025) | Allgemeine Identitätsschutz-Richtlinie; lokale Adress-/Vorkaufsregeln. |
| Mezőkeresztes | Borsod-Abaúj-Zemplén | zurückgenommen (01.08.2025) | Erste Gemeinde mit Verordnung (gültig 01.–31.07.2025); anschließend aufgehoben. |
| Kiskunhalas | Bács-Kiskun | angekündigt | Geplant: Ausschluss strafrechtlich vorbestrafter Personen vom Immobilienerwerb/Adressbegründung. |
| Pilis | Pest | in Kraft (01.09.2025) | Ausschluss u. a. bei schweren/gewalttätigen/drogenbezogenen Delikten, „mangelnder Arbeitseinbindung“, fehlenden Ungarischkenntnissen; Adress-/Erwerbsauflagen. |
Quellen zum Rechtsrahmen
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Gesetz: 2025. évi XLVIII. törvény a helyi önazonosság védelméről. net.jogtar.hu
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DurchführungsVO: 240/2025. (VII.31.) Korm. rendelet. net.jogtar.hu
Tipp für die laufende Beobachtung: Die Nemzeti Jogszabálytár (NJT) veröffentlicht alle kommunalen Verordnungen; zusätzlich führt diese (nichtamtliche) Fachseite eine ständig wachsende Liste betroffener Gemeinden mit Verordnungsnummern (u. a. Rajka, Vámosszabadi, Hevesvezekény, Kisecset, Timár, Vilyvitány, Szentistván, Nagymágocs, Szalaszend). Prüfen Sie im Zweifel immer gegen die NJT. e-ingatlanügyvédek.hu





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