Hauskauf in Ungarn: Wie sichern Sie Ihren Lebenspartner oder Ehepartner ab?

Einleitung

Viele Auswanderer nach Ungarn träumen vom eigenen Haus am Balaton, in Hévíz oder auf dem Land. Doch beim Immobilienkauf taucht schnell eine wichtige Frage auf:
Wie sichere ich meinen Lebenspartner oder Ehepartner ab, wenn er oder sie nicht im Kaufvertrag stehen soll oder kann?

Gerade wenn nur ein Partner als Käufer auftritt – sei es aus steuerlichen, finanziellen oder rechtlichen Gründen – besteht das Risiko, dass der andere Partner im Falle einer Trennung, eines Todesfalls oder anderer Umstände rechtlich ungeschützt dasteht.

Dieser Beitrag erklärt, welche Möglichkeiten es in Ungarn gibt, den Partner trotzdem abzusichern – und wo die Unterschiede zwischen Eheleuten und unverheirateten Lebensgemeinschaften liegen.


1. Immobilienkauf in Ungarn: Grundsätzliches für Auswanderer

  • Kaufverträge in Ungarn werden ausschließlich über einen ungarischen Anwalt abgeschlossen und sind ab Unterschrift verbindlich.

  • Der Käufer, der im ungarischen Grundbuch eingetragen wird, ist der alleinige rechtliche Eigentümer.

  • Wer nicht im Vertrag und Grundbuch genannt wird, hat keinerlei Eigentumsrechte.

Damit stellt sich für viele Paare die Frage: Wie kann man den Partner absichern, ohne dass er als Miteigentümer eingetragen ist?


2. Ehepartner in Ungarn: Absicherung durch Wohnrecht

Für verheiratete Paare ist die rechtliche Absicherung einfacher:

  • Es besteht die Möglichkeit, im Kaufvertrag oder nachträglich im Grundbuch ein lebenslanges Wohnrecht (haszonélvezeti jog) einzutragen.

  • Dieses Wohnrecht bedeutet: Auch wenn nur ein Ehepartner Eigentümer im Grundbuch ist, darf der andere lebenslang im Haus wohnen – unabhängig von Erbfolge, Eigentumsübertragung oder späterem Verkauf.

  • Das Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen und kann nicht ohne Zustimmung gelöscht werden.

👉 Tipp für Auswanderer: Wer als Ehepaar nach Ungarn auswandert, sollte gleich beim Kauf den Anwalt darauf hinweisen, dass ein Wohnrecht für den Partner eingetragen werden soll. Das ist die einfachste und rechtssicherste Lösung.


3. Unverheiratete Partner: Kompliziertere Absicherung

Für unverheiratete Paare ist die Situation deutlich schwieriger:

  • Ein automatisches Wohnrecht gibt es nicht.

  • Ein eingetragenes Wohnrecht ist aber auch hier möglich – allerdings nur, wenn der Eigentümer dem zustimmt und dies beim Anwalt offiziell eintragen lässt.

  • Alternativen sind ein privater Nutzungsvertrag oder ein Testament. Allerdings gilt:

    • Ein privater Vertrag reicht ohne Grundbucheintrag in vielen Fällen nicht aus, um im Streitfall oder bei Erbschaft Ansprüche durchzusetzen.

    • Ein Testament kann helfen, regelt aber nur den Todesfall und schützt nicht bei Trennung oder Verkauf.

👉 Daher gilt: Unverheiratete Auswanderer sollten unbedingt prüfen, ob ein eingetragenes Wohnrecht oder sogar eine Miteigentümer-Eintragung sinnvoller ist.


4. Absicherung im Todesfall – Erbrecht in Ungarn

Ein weiterer wichtiger Punkt: das Erbrecht in Ungarn.

  • Ehepartner haben automatisch gesetzliche Erbansprüche.

  • Unverheiratete Partner hingegen nicht – auch wenn sie seit Jahren zusammenleben.

  • Wer seinen Lebensgefährten im Todesfall absichern will, sollte daher unbedingt ein notarielles Testament in Ungarn aufsetzen.


5. Praktische Empfehlungen für Auswanderer

  • Frühzeitig anwaltliche Beratung einholen: Der Kaufvertrag sollte gleich bei Abschluss die gewünschte Absicherung enthalten.

  • Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen – sowohl bei Ehepartnern als auch bei unverheirateten Lebensgemeinschaften möglich.

  • Miteigentum prüfen: In vielen Fällen ist die Miteigentümer-Eintragung die rechtssicherste Lösung.

  • Testament in Ungarn erstellen, wenn der Partner nicht erbberechtigt ist.

  • Vertragliche Regelungen treffen, falls man bewusst nur einen Partner im Grundbuch sehen möchte (z. B. aus steuerlichen Gründen).


Fazit

Der Hauskauf in Ungarn ist für Auswanderer eine große Chance – gleichzeitig sollte die rechtliche Absicherung des Partners nicht vergessen werden. Während Ehepartner durch ein eingetragenes Wohnrecht relativ einfach geschützt werden können, ist die Lage für unverheiratete Paare deutlich komplexer. Hier sind Grundbucheintragungen, Wohnrechte und Testamente entscheidend.

👉 Wer plant, in Ungarn eine Immobilie zu kaufen, sollte frühzeitig mit einem ungarischen Anwalt über die Absicherung des Lebenspartners sprechen. So lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden und beide Partner können die Auswanderung nach Ungarn sorgenfrei genießen.