Grundstücksarten in Ungarn: Belterület, Külterület, Zártkert – was bedeutet das für Käufer und Bauherren?

Wer in Ungarn eine Immobilie kaufen oder ein Grundstück bebauen möchte, stößt schnell auf Begriffe wie Belterület, Külterület und Zártkert. Diese Klassifizierungen sind entscheidend für die Bebaubarkeit, Anschlüsse und sogar für die Nutzungsmöglichkeiten. In diesem Beitrag erklären wir, was hinter diesen Begriffen steckt, worauf Sie achten müssen und welche Chancen und Einschränkungen damit verbunden sind.

 


1. Belterület – der klassische Innenbereich (bebaubar & erschlossen)

Belterület bezeichnet die zusammenhängende, bebaute Ortslage – in der Regel den gewachsenen Ortskern und angrenzende Wohngebiete.
Typische Merkmale:
Bebaubar: Die Flächen sind im Bebauungsplan der Gemeinde als Bauland ausgewiesen.
Erschlossen: Anschluss an öffentliche Infrastruktur wie Wasser, Strom, Gas, Abwasser, Straßenbeleuchtung.
Müllabfuhr & Post: Regelmäßige Entsorgung und Zustellung sind gewährleistet.
Flexiblere Bebauung: Höhere Bebauungsdichte erlaubt (z. B. 30–50 %), je nach lokaler Bauordnung.

Wichtig:
Die zulässige Bebauungsfläche und Bauhöhe sind in jeder Gemeinde unterschiedlich geregelt. Für eine Neubebauung oder Erweiterung ist der Bebauungsplan (Helyi Építési Szabályzat) maßgeblich.


2. Külterület – Außenbereich (eingeschränkte Nutzung, landwirtschaftlich geprägt)

Külterület umfasst alle Grundstücke außerhalb der bebauten Ortslage. Typisch sind hier:
Weinberge, Felder, Wiesen
Kleingebäude wie Gerätehäuser, Ställe oder Ferienhäuschen
Geringe Bebauungsquote: Häufig nur 3–5 % der Grundstücksfläche dürfen bebaut werden.

Wohnen auf Külterület?

  • Dauerhaftes Wohnen ist in der Regel nicht vorgesehen.

  • Eine Nutzung als Ferien- oder Wochenendhaus ist möglich, wenn das Gebäude legal errichtet wurde.

  • Neubauten sind meist nur für landwirtschaftliche Zwecke genehmigungsfähig.

Tipp: Vor dem Kauf unbedingt Bebauungsrecht & Genehmigungslage bei der Gemeinde prüfen oder einen Architekten hinzuziehen.


3. Zártkert – die ungarische Spezialität (ehemalige Kleingärten)

Zártkert bedeutet wörtlich „eingeschlossener Garten“. Historisch wurden diese Flächen in den 1960er/70er Jahren zur Eigenversorgung der Bevölkerung ausgewiesen. Hier entstanden:
Obst- und Gemüsegärten, kleine Weinberge
✔ Ab den 1970er Jahren: Wochenendhäuser & Ferienhäuser

Heute werden viele dieser Grundstücke als Freizeit- oder Ferienimmobilien genutzt.

Besonderheiten & Einschränkungen:

  • Lange Zeit galten strenge Verkaufseinschränkungen (z. B. landwirtschaftlicher Status).

  • Viele Parzellen sind nicht erschlossen (kein Wasser, kein Kanalanschluss, oft nur Strom).

  • Bebaubarkeit: Häufig nur kleine Gebäude erlaubt, meist max. 3 % der Fläche.

  • Nutzung als Wohnsitz: Nur in Ausnahmefällen (z. B. wenn als Wohngebiet umgewidmet).


Wichtiger Hinweis für Käufer

Vor dem Kauf eines Grundstücks oder Hauses in Ungarn sollte unbedingt geprüft werden:
Grundbuchstatus: Ist das Grundstück als Baugrund (belterület) oder landwirtschaftliche Fläche eingetragen?
Erschließung: Sind Wasser, Strom, Gas, Internet verfügbar?
Bebauungsplan: Welche Bebauungsquote gilt?
Nutzungsrecht: Ganzjähriges Wohnen erlaubt oder nur Feriennutzung?


Welche Klassifizierung ist für Ausländer sinnvoll?

  • Belterület: Ideal für Wohnhäuser und dauerhafte Nutzung.

  • Külterület: Für landwirtschaftliche Nutzung oder Wochenendhäuser mit Einschränkungen.

  • Zártkert: Günstig, aber mit vielen Limitierungen (und oft ohne Infrastruktur).


Unser Tipp für Käufer & Investoren

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FAQ: Grundstücksarten in Ungarn

Kann ich ein Haus im Zártkert als Hauptwohnsitz nutzen?
Nur, wenn das Grundstück umgewidmet wurde oder eine Genehmigung vorliegt.

Wie viel darf ich auf Külterület bebauen?
Oft nur 3–5 % der Fläche, z. B. 30 m² auf 1.000 m².

Warum sind Zártkert-Grundstücke so günstig?
Wegen eingeschränkter Nutzungsmöglichkeiten, fehlender Erschließung und früherer Auflagen.