Tollwut-Impfung

Bevor Ihr Haustier reisen kann, muss es von einem zugelassenen Tierarzt gegen Tollwut geimpft werden. Damit die Impfung gültig ist, muss das Tier mindestens 12 Wochen alt sein und vor der Impfung einen Mikrochip im Körper tragen. Das Tier sollte frühestens 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls auf Reisen gehen dürfen. Vergewissern Sie sich, dass alle zusätzlichen Impfungen vor dem Verfallsdatum der vorherigen Impfungen verabreicht werden.

Tollwutimpfung - Ausnahmen für junge Hunde, Katzen und Frettchen

Sie können mit einem Welpen nach Bulgarien, Kroatien, Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, Luxemburg, Rumänien, in die Slowakei, nach Slowenien, Finnland, Schweden, in die Schweiz oder in die Tschechische Republik reisen, wenn das Tier unter 12 Wochen alt ist und nicht gegen Tollwut geimpft wurde oder wenn es 12-16 Wochen alt ist und geimpft wurde, aber noch keine vollständige Immunität gegen Tollwut besitzt.

In diesen Fällen müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Sie müssen dem Heimtierausweis eine Erklärung beifügen, dass das Tier von seiner Geburt bis zum Reisetermin nicht mit wild lebenden Tieren tollwutempfänglicher Arten in Berührung gekommen ist,

oder

Sie müssen das Muttertier mitbringen, aus dessen Reisepass eindeutig hervorgeht, dass es vor dem Abkalben gegen Tollwut geimpft worden ist.

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Nordirland, Schweden, Spanien, Ungarn und Zypern sind Länder, die die Einreise von Haustieren, die noch nicht gegen Tollwut geimpft oder, falls sie geimpft sind, noch nicht vollständig immun sind, nicht erlauben.

Behandlung gegen den Echinococcus-Bandwurm - besondere Vorschriften für Hunde

Wenn Sie und Ihr Hund nach Finnland, Irland, Malta, Nordirland oder Norwegen reisen, muss der Hund 24-120 Stunden vor der Reise gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis behandelt werden. Alle Einzelheiten der Behandlung müssen im Heimtierausweis des Hundes oder in der EU-Tierarztbescheinigung vermerkt sein.

Eine Behandlung gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis ist für Hunde, die direkt zwischen Finnland, Irland, Malta, Nordirland und Norwegen reisen, nicht erforderlich.

Reisen mit anderen Haustieren

Der Europäische Heimtierausweis wird nur für Hunde, Katzen und Frettchen ausgestellt. Wenn Sie mit anderen Haustieren wie Vögeln, Zierwassertieren, Reptilien, Nagetieren oder Kaninchen in ein anderes EU-Land reisen, informieren Sie sich über die nationalen Vorschriften des Landes, das Sie besuchen, und die Einreisebedingungen.

Quelle: https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/animal-plant/index_en.htm