Kapitalertragsteuer auf den Verkauf Ihres Hauses (Spekulationssteuer)

In Ungarn muss jeder, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, eine Kapitalertragsteuer zahlen, wenn er Eigentum mit Gewinn verkauft. Das Gesetz über die Kapitalertragsteuer wurde kürzlich geändert (wirksam ab 1. Januar 2008) und ist für alle Verkäufe nach diesem Datum wirksam. Diese Veränderung ist ein schöner Auftrieb für den ungarischen Staat in Zeiten stark steigender Preise.

Das Argument, daß die Inflation in der Zeit zwischen Kauf und Verkauf aufgetreten ist, wird Ihnen nicht helfen.

Wenn Sie innerhalb von fünf Kalenderjahren nach dem Kauf einer Immobilie, die als Hauptwohnsitz eingetragen ist, Ihre Immobilie verkaufen, müssen Sie einen Prozentsatz von 16 % auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis abzüglich aller Instandhaltungs- und Renovierungskosten sowie sonstigen anderen Investitionen. Sie sollten Rechnungen über alle Kosten die Sie getragen haben aufbewahren. Im Falle der periodischen Wartung, Renovierung oder Erweiterung ist es notwendig immer Rechnungen und Quittungen zu verlangen und diese aufzubewahren.

Der steuerpflichtige Betrag verringert sich im Laufe der Jahre: Im gleichen Kalenderjahr und im nächsten Jahr zahlen Sie eine Steuer von 16 % auf 100 % des Gewinns, ab dem 2. Kalenderjahr auf 90 % des Gewinns, nach 3 Jahren auf 60 % des Gewinns und nach 4 Jahren auf etwa 30 % der Gewinne. Nach fünf Kalenderjahren müssen Sie die Kapitalertragsteuer nicht bezahlen, da die ungarische Regierung den Wohnungsmarkt anregen will.