Steuern beim Hauskauf in Ungarn: Wichtige Informationen für Immobilienkäufer und Auswanderer

Der Hauskauf in Ungarn bietet nicht nur idyllische Landschaften und charmante Immobilien, sondern auch steuerliche Aspekte, die es zu beachten gilt. In diesem Artikel erhalten Sie hilfreiche Tipps zu den Steuern beim Hauskauf in Ungarn.

Grunderwerbsteuer in Ungarn: Einmalige Gebühr von 4%

Beim Kauf einer Immobilie in Ungarn wird eine einmalige Grunderwerbsteuer in Höhe von 4% des Kaufpreises fällig. Diese Steuer ist unabhängig von der Größe oder dem Wert des Hauses und wird üblicherweise etwa 3-9 Monate nach dem Kauf zugestellt. Der Notar oder Rechtsanwalt leitet die Aufforderung zur Zahlung der Grunderwerbsteuer weiter. Denken Sie also bitte daran, diese Gebühr einzukalkulieren und als Rücklage zu behalten. Bei einem Kaufpreis von 100.000€ fallen demnach 4.000€ Grunderwerbsteuer in Ungarn an.

Achtung: Schnittstelle zum Thema Spekulationssteuer / Gewinnsteuer:
Verkaufen Sie im gleichen Kalenderjahr eine Immobilie UND kaufen ein neues Haus, so entfällt die 4%-ige Grunderwerbssteuer
(Hinweis ohne Gewähr, fragen Sie Ihren Steuerberater!)

Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer: Inventar getrennt ausweisen

Ein wichtiger Tipp beim Hauskauf in Ungarn ist es, beim Kaufvertrag darauf zu bestehen, das Inventar wie Möbel und Maschinen sowie das Haus inklusive Grundstück getrennt auszuweisen. Dies ermöglicht eine genauere Berechnung der Grunderwerbsteuer. Oft sind bis zu 10% der Kaufpreissumme für das Inventar realistisch, und diese Summe kann von der Grunderwerbsteuer abgezogen werden. Es ist jedoch wichtig, die Bewertung gegenüber dem Finanzamt belegen zu können. Erstellen Sie daher eine Inventarliste bei der Übergabe. Bei einem Kaufpreis von z.B. 100.000€ können demnach bis zu 10.000€ als Inventar deklariert werden. Dadurch fällt der zu versteuernde Betrag auf 90.000€ und es fallen demnach nur noch 3600€ Grunderwerbsteuer an.

Jährliche Grundsteuer: Individuelle Festlegung durch die Gemeinde

Die jährliche Grundsteuer wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt. Selbst in begehrten Lagen wie beispielsweise Héviz ist sie jedoch nur ein Bruchteil der Kosten, die Sie beispielsweise in Deutschland an die GEZ zahlen müssten. In Ungarn gibt es übrigens keine GEZ. 😊

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Grunderwerbsteuer und Grundsteuer in Ungarn

1. Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig? Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel etwa 3-9 Monate nach dem Kauf fällig und wird durch den Notar oder Rechtsanwalt an den Käufer zugestellt. Die Bezahlung erfolgt in der Regel via Banküberweisung.

2. Wie kann ich die Grunderwerbsteuer reduzieren? Bestehen Sie darauf, das Inventar getrennt vom Haus und Grundstück ausweisen zu lassen, und bewerten Sie es realistisch. Eine Inventarliste bei der Übergabe ist empfehlenswert.

3. Wie hoch ist die jährliche Grundsteuer? Die jährliche Grundsteuer wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und variiert. In Spitzenlagen ist sie jedoch immer noch vergleichsweise niedrig.

4. Gibt es in Ungarn eine GEZ-Gebühr oder ähnliche Rundfunkgebühr? Nein, in Ungarn gibt es keine Rundfunkgebühr wie die GEZ und es ist kein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Fazit:

Beim Hauskauf in Ungarn sind die steuerlichen Aspekte entscheidend. Die Grunderwerbsteuer und jährliche Grundsteuer sind wichtige Faktoren, die Immobilienkäufer und Auswanderer berücksichtigen sollten. Durch geschickte Verhandlungen und eine genaue Inventarliste können Sie dabei unter Umständen Steuern sparen und Ihren Traum vom Eigenheim in Ungarn optimal realisieren.