Grundbuch überwachen lassen

Ihr Haus steht in Ungarn, Sie leben in Deutschland. Wir überwachen das Grundbuch und melden jede Eintragung – auch den Széljegy, bevor überhaupt etwas eingetragen ist.

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39 € im Jahr, dazu einmalig 89 € Einrichtung Ungarnweit, für Wohnhäuser, Wohnungen und Grundstücke.

Wer sein Haus in Ungarn hat und selbst in Deutschland lebt, erfährt von einer Eintragung im Grundbuch im Zweifel als Letzter – oder gar nicht. Post vom Amt kommt auf Ungarisch und an die ungarische Adresse. Bis jemand merkt, dass etwas eingetragen wurde, können Monate vergehen.

Unser Anwalt in Ungarn lässt sich beim Amt für Ihre Immobilie registrieren und bekommt dadurch automatisch Bescheid, sobald dort etwas geschieht. Wir übersetzen die Meldung und schicken sie Ihnen – zusammen mit einer Einschätzung, was das bedeutet und was jetzt zu tun ist.

Der eigentliche Vorteil ist der Zeitpunkt. Sobald jemand einen Antrag zu Ihrer Immobilie einreicht, erscheint im Grundbuch ein „Széljegy“, ein Randvermerk: Es ist etwas eingereicht und noch nicht entschieden. Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, der Randvermerk hält also bereits den Rang. Sie erfahren davon, solange die Sache noch offen ist – nicht erst, wenn sie eingetragen ist.

Ein Randvermerk heisst nicht automatisch, dass etwas faul ist. Dahinter kann eine Bank stehen, ein Gerichtsvollzieher, eine Behörde oder ein anderer Käufer. Genau deshalb schicken wir Ihnen nicht nur die Meldung, sondern auch die Einordnung dazu.

Bitte beachten
Es fallen zwei Beträge an, und sie kommen von zwei Stellen: 39,00 € im Jahr für die laufende Überwachung buchen Sie hier über Stripe – diese Zahlung wiederholt sich jedes Jahr, bis Sie sie beenden. Die einmalige Einrichtungsgebühr von 89,00 € stellt Ihnen unser Anwalt in Ungarn danach selbst in Rechnung, zusammen mit der Bestätigung. Bis dahin können bis zu acht Werktage vergehen. Die Überwachung endet, wenn Sie das Jahresabonnement beenden – eine Kündigungsfrist gibt es nicht.

Das ist enthalten

  • Einmalige Einrichtung: Registrierung für Ihre Immobilie durch unseren Anwalt in Ungarn
  • Laufende Überwachung des Grundbuchs, solange das Jahresentgelt läuft
  • Meldung jeder Eintragung – und jedes Széljegy, also schon beim eingereichten Antrag
  • Übersetzung der Meldung ins Deutsche
  • Einschätzung, was der Eintrag bedeutet, und eine Handlungsempfehlung

Grundbuch überwachen lassen

So geht es weiter – vier Schritte:

  1. Überwachung buchen: 39,00 € im Jahr über Stripe. Die Zahlung wiederholt sich jedes Jahr, bis Sie sie beenden.
  2. Formular ausfüllen. Wir brauchen die Immobilie und den Eigentümer so, wie er im Grundbuch steht. 39,00 € im Jahr buchen
  3. Unser Anwalt in Ungarn meldet die Immobilie beim Amt an und bestätigt Ihnen die Einrichtung. Das kann bis zu acht Werktage dauern.
  4. Mit der Bestätigung kommt seine Rechnung über die einmalige Einrichtungsgebühr von 89,00 € – direkt von ihm, nicht über uns.

* Pflichtfeld. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Unverbindlich – wir melden uns bei Ihnen.

Häufige Fragen

Was ist ein Széljegy?

Ein Randvermerk im Grundbuch. Er erscheint, sobald jemand einen Antrag zu Ihrer Immobilie eingereicht hat und darüber noch nicht entschieden ist. Weil Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden, hält er bereits den Rang. Für Sie ist er das Frühwarnzeichen: Sie erfahren von einer Sache, während sie noch läuft.

Bedeutet ein Eintrag, dass etwas schiefgelaufen ist?

Nicht unbedingt. Dahinter kann eine Bank stehen, eine Behörde, ein Gerichtsvollzieher oder ein anderer Käufer. Deshalb bekommen Sie von uns neben der Meldung immer auch die Einordnung – und erst daraus ergibt sich, ob Sie etwas tun müssen.

Wie schnell erfahre ich davon?

Unser Anwalt bekommt die Benachrichtigung vom Amt. Wir übersetzen sie und leiten sie an Sie weiter, sobald sie bei uns ist.

Kann ich das nicht selbst machen?

Die Registrierung setzt einen ungarischen Zugang und die Kenntnis des Verfahrens voraus, und die Meldungen kommen auf Ungarisch. Wer beides hat, braucht uns nicht. Für alle anderen ist genau das der Punkt.

Was passiert, wenn ich das Jahresentgelt nicht verlängere?

Dann endet die Überwachung. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht, und es läuft nichts stillschweigend weiter.

Gilt das auch für mehrere Immobilien?

Ja, aber je Immobilie getrennt – Einrichtung und Jahresentgelt fallen je Grundstück an. Schreiben Sie uns einfach alle ins Formular, dann rechnen wir es Ihnen zusammen.

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