Grundsteuern in Ungarn nachschlagen

Ungarn hat keine landesweite Grundsteuer. Jede Gemeinde beschliesst ihre eigene – geben Sie den Ort ein, dann sehen Sie, was dort gilt.

Ungarische Schreibweise mit Akzenten ist am sichersten, geht aber auch ohne.

Was diese Angaben sind – und was nicht

Die Zahlen stammen aus dem Datensatz des Magyar Államkincstár, der ungarischen Staatskasse. Sie sind Informationsdaten. Rechtlich massgeblich ist die Steuerverordnung der jeweiligen Gemeinde, und die kann sich ändern.

Bei vielen Gemeinden steht hier „abhängig von Objekt/Nutzung“. Das ist keine Ausflucht, sondern die ehrliche Antwort: Die Verordnung rechnet dort nach Fläche, Nutzung, Zone oder Gebäudeart, und ohne die Einzelheiten des Hauses lässt sich kein seriöser Jahresbetrag nennen. Bei 1710 der 3170 Gemeinden ist das so.

Drei Steuerarten kommen vor:

  • Gebäudesteuer (Építményadó) – auf das Gebäude, oft je Quadratmeter, je nach Gebäudeart und Nutzung verschieden.
  • Grundstücksteuer (Telekadó) – auf das Grundstück. Für bebaute Wohngrundstücke gibt es häufig Befreiungen.
  • Kommunalsteuer (Magánszemély kommunális adója) – für Privatpersonen, meist ein fester Betrag je Steuerobjekt und Jahr.

Wenn es ernst wird, prüfen wir die Verordnung.
Vor einem Kauf sehen wir für Sie in die tatsächliche Satzung der Gemeinde – mit der Objektart, der Fläche und der geplanten Nutzung. Das kostet Sie nichts und gehört bei uns zur Prüfung dazu. Sprechen Sie uns an.

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