Zuzugsregelungen der Gemeinden in Ungarn

Seit Juli 2025 dürfen Gemeinden in Ungarn den Zuzug und den Immobilienerwerb regeln. Hier sehen Sie, welche Orte das tun – in unserer Immobiliensuche sind sie mit * gekennzeichnet.

Was die Gemeinden regeln dürfen

Grundlage ist das Gesetz zum Schutz der lokalen Identität (2025. évi XLVIII. törvény) mit der Regierungsverordnung 240/2025. Eine Gemeinde kann per eigener Verordnung

  • ein Vorkaufsrecht einführen – für die Gemeinde, die Nachbarn und Grundeigentümer im Ort,
  • einen Zuzugsbeitrag verlangen, also eine einmalige Zahlung beim Zuzug,
  • die Wohnsitznahme an Bedingungen knüpfen.

Die Regeln gelten für Privatpersonen, auch für EU-Bürger. Nicht betroffen sind unter anderem Käufe mit staatlicher Wohnbauförderung (z. B. CSOK) sowie Erwerb durch Erbschaft, Schenkung oder Tausch und Käufe durch Unternehmen. Wer im Ort familiäre Bindungen hat oder dort arbeitet, ist häufig ausgenommen.

Kein Grund zur Panik, aber zur Planung.
Die Regeln sind neu und in Bewegung: Die Regierungsämter haben zahlreiche Verordnungen beanstandet, etliche Gemeinden haben ihre Regeln geändert oder wieder aufgehoben. Wir prüfen vor jedem Kauf, was im jeweiligen Ort gilt. Sprechen Sie uns an.

269 Gemeinden mit Regelung in Kraft

Zala (20) unsere Region

Somogy (15) unsere Region

Veszprém (9) unsere Region

Vas (4) unsere Region

Baranya (5)

Borsod-Abaúj-Zemplén (60)

Budapest (1)

  • Budapest XVI. Bezirk · seit 01.01.2026 · Verordnung
    Vorkaufsrecht der Bezirksverwaltung bei Miteigentumsanteilen an Wohnhäusern bis drei Geschosse; Einschränkungen der Wohnsitznahme in bestimmten Wohngebieten.

Bács-Kiskun (5)

Békés (7)

Csongrád-Csanád (3)

Győr-Moson-Sopron (21)

Hajdú-Bihar (9)

Heves (22)

Jász-Nagykun-Szolnok (15)

Komárom-Esztergom (7)

Nógrád (25)

Pest (17)

Szabolcs-Szatmár-Bereg (14)

Tolna (10)

Wieder aufgehoben

Újlengyel (Pest)

Stand: 17.09.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist die jeweilige Verordnung (Nemzeti Jogszabálytár). Hintergrund: unser Artikel zum neuen Gesetz · zurück zum Ungarn-Ratgeber