Grundbuchauszug anfordern
Klarheit über Eigentumsverhältnisse, Wegerechte und Belastungen – wir fordern den Auszug für Sie an.
30 €
Der Grundbuchauszug (tulajdoni lap) ist ein entscheidendes Dokument für Immobilienkäufer und Eigentümer in Ungarn. Er zeigt, wer zu welchen Anteilen als Eigentümer eingetragen ist, ob Wegerechte über das Grundstück verlaufen und welche Belastungen eingetragen sind.
Das ist besonders wichtig, wenn Sie vor einem Hauskauf stehen und vorab wissen möchten, woran Sie sind – oder wenn Sie bereits gekauft haben und die Eigentumsverhältnisse Ihres neuen Zuhauses schwarz auf weiß haben wollen.
Tipp: Nach dem Kauf lohnt sich ein beglaubigter Auszug. Das Grundbuchamt versieht ihn mit einem Siegel, das Fälschungen erschwert. Bewahren Sie eine beglaubigte Kopie an einem sicheren Ort auf, etwa im Bankschließfach oder bei Angehörigen an einem anderen Ort.
Bitte beachten
Grundbuchauszüge dürfen nur an berechtigte Personen abgegeben werden: Eigentümer, Erben, Gläubiger oder Käufer. Die Kosten betragen 30,00 € je Anfrage.
Das ist enthalten
- Aktueller Auszug aus dem ungarischen Grundbuch
- Eigentümer und Eigentumsanteile
- Wegerechte auf und durch das Grundstück
- Eingetragene Belastungen, etwa Hypotheken
- Erklärung der Eintragungen auf Deutsch
Grundbuchauszug anfordern
So geht es weiter – zwei Schritte:
- Bezahlen Sie 30,00 € über Stripe. Bezahlen Sie 30,00 € über Stripe
- Füllen Sie anschließend das Formular aus – wir fordern den Auszug an und melden uns bei Ihnen.
Häufige Fragen
Ist ein Grundbuchauszug für jede Immobilie nötig?
Es ist für jede Immobilie ratsam – Haus, Eigentumswohnung, Grundstück oder Gewerbeimmobilie. Nur so haben Sie Klarheit über Eigentumsverhältnisse und mögliche Belastungen.
Wie oft sollte ein Auszug erneuert werden?
Vor jedem Kauf oder Verkauf. So arbeiten Sie immer mit dem aktuellen Stand.
Was steht im Grundbuchauszug?
Eigentümer und Anteile, Wegerechte sowie eingetragene Belastungen des Grundstücks.
Wer darf einen Auszug bekommen?
Nur berechtigte Personen: Eigentümer, Erben, Gläubiger oder Käufer. Deshalb fragen wir im Formular nach Ihrem Anliegen.