Wekerle Plusz: das neue Förderdarlehen für den ersten Immobilienkauf in Ungarn
Seit dem 28. Oktober 2026 gibt es in Ungarn ein neues staatlich gefördertes Darlehen für den ersten Immobilienkauf. Wer zwischen 18 und 45 Jahre alt ist, kann bis zu 50 Millionen Forint zu einem festen Zinssatz von 3 oder 5 Prozent aufnehmen. Interessant ist das Programm auch für EU-Bürger, die dauerhaft in Ungarn leben.
Am 28. Oktober 2026 ist in Ungarn das Förderdarlehen Wekerle Plusz gestartet. Es richtet sich an Menschen, die zum ersten Mal eine eigene Wohnimmobilie erwerben. Für den Immobilienmarkt in Westungarn ist das von Bedeutung, weil es die Nachfrage nach sofort bewohnbaren Häusern in einem klar umrissenen Preisfenster verstärkt.
Die Konditionen im Überblick
- Höchstbetrag: 50 Millionen HUF
- Laufzeit: höchstens 25 Jahre
- Zinssatz: fest 3 Prozent bei Neubauten, fest 5 Prozent bei gebrauchten Immobilien
- Alter: ab 18 Jahren; der Antrag muss spätestens am Tag des 45. Geburtstags gestellt werden
- Höchstpreis je Quadratmeter: 1,5 Millionen HUF
- Höchstpreis einer Wohnung: 100 Millionen HUF
- Höchstpreis eines Einfamilienhauses: 150 Millionen HUF
- Eigennutzung: fünf Jahre lang selbst bewohnen; eine Vermietung ist in dieser Zeit nicht erlaubt
Was „erster Immobilienerwerb" genau bedeutet
Diese Bedingung ist strenger, als sie zunächst klingt – und sie ist der häufigste Grund, warum ein Antrag scheitert:
- Zum Zeitpunkt des Antrags darf kein Wohneigentum vorhanden sein.
- Auch in der Vergangenheit darf kein Anteil von 50 Prozent oder mehr an einer Wohnimmobilie gehalten worden sein. Eine zeitliche Grenze gibt es dabei nicht: Eine vor fünfzehn Jahren verkaufte Wohnung zählt mit.
- Bei Ehepaaren und Lebensgefährten werden die Anteile zusammengerechnet.
- Ausnahmen gelten unter anderem für Wohnimmobilien im Wert von höchstens 30 Millionen HUF, für abgerissene Gebäude und für Immobilien mit einem Nießbrauch, wenn der Nießbraucher dort wohnt.
Gilt das auch für Zugezogene aus dem deutschsprachigen Raum?
Für EU-Bürger ja, unter einer Bedingung. Antragsberechtigt sind neben ungarischen Staatsbürgern auch Angehörige eines EU-Mitgliedstaats, die ihr Recht auf Freizügigkeit tatsächlich ausüben und sich länger als drei Monate in Ungarn aufhalten. Nachzuweisen ist das mit der Registrierungsbescheinigung oder der Aufenthaltskarte. Hinzu kommen Drittstaatsangehörige mit einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung.
Ein Ferienhaus, das man zweimal im Jahr besucht, erfüllt diese Voraussetzung also nicht. Gemeint ist ein tatsächlicher Lebensmittelpunkt in Ungarn.
Die Bank prüft darüber hinaus Einkommen und Kreditwürdigkeit wie bei jedem anderen Darlehen. Eine Zusage hängt nicht allein am Aufenthaltsstatus.
Welche Objekte zum Programm passen – und welche nicht
- Passt: sofort bewohnbare Einfamilienhäuser unter 100 Millionen HUF, gedacht als Hauptwohnsitz.
- Passt: Wohnungen innerhalb der Preisgrenzen, ebenfalls zur Selbstnutzung.
- Passt nicht: Ferienhäuser und Zweitwohnsitze – die fünfjährige Eigennutzungspflicht schliesst sie aus.
- Passt nicht: reine Kapitalanlagen, weil in dieser Zeit nicht vermietet werden darf.
- Aufpassen: Objekte über 1,5 Millionen HUF je Quadratmeter fallen heraus, auch wenn der Gesamtpreis im Rahmen bleibt. Das trifft vor allem kleine, hochwertig sanierte Wohnungen in begehrten Lagen.
Was das für den Markt in Westungarn bedeutet
Die Preisgrenzen liegen so, dass ein grosser Teil unseres Bestands hineinfällt. Besonders gefragt dürften Häuser werden, die ohne grössere Arbeiten bewohnbar sind: Wer das Darlehen aufnimmt, muss dort innerhalb der Frist tatsächlich wohnen und kann nicht erst zwei Jahre sanieren.
Für Verkäufer heisst das: Ein gepflegtes Haus mit funktionierender Heizung, dichtem Dach und einem Preis unterhalb der Grenzen spricht ab sofort eine zusätzliche Käufergruppe an. Für Käufer heisst es: Wer in die Altersgruppe fällt und noch nie Wohneigentum besessen hat, sollte vor der Besichtigung mit einer ungarischen Bank sprechen.
Woran Sie vor dem Kauf denken sollten
- Lassen Sie sich die Förderfähigkeit von der Bank vor der Unterschrift bestätigen, nicht danach.
- Prüfen Sie den Quadratmeterpreis getrennt vom Gesamtpreis – beide Grenzen gelten nebeneinander.
- Klären Sie die Eigennutzung ehrlich: Fünf Jahre sind eine lange Zeit, und eine zwischenzeitliche Vermietung ist ausgeschlossen.
- Denken Sie an die Nebenkosten. Das Darlehen deckt den Kaufpreis, nicht Grunderwerbsteuer, Anwalt und Übersetzung.
- Die Registrierungsbescheinigung oder Aufenthaltskarte sollte vorliegen, bevor der Antrag gestellt wird.
Wie wir dabei helfen
Wir kennen den Bestand in Zala, Somogy und Veszprém und sehen auf einen Blick, welche Häuser in das Preisfenster passen und ohne grössere Arbeiten bewohnbar sind. Zu jedem Objekt gehört bei uns die Prüfung des Grundbuchs auf Lastenfreiheit und Eigentümerrechte, die Vermittlung eines deutschsprachigen Rechtsanwaltes, eine deutschsprachige Übersetzung des Kaufvertrages sowie die Begleitung bei allen Ummeldungen. Sprechen Sie uns an, bevor Sie sich festlegen.
Stand: 2. November 2026. Dieser Beitrag gibt den Stand der Veröffentlichungen zum Programm wieder und ersetzt keine Finanzberatung. Verbindlich ist allein die Auskunft Ihrer Bank; Einzelheiten können sich ändern.
Stand: 02.11.2026