Strom- und Gaspreise in Ungarn: Der Deckel gilt auch für Ihr Ferienhaus

Der günstige Preis hängt nicht an der Meldeadresse, sondern an der Nutzung. Auch das Ferienhaus bekommt ihn – wenn Sie nicht gewerblich vermieten.

Die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird, lautet: „Bekomme ich den vergünstigten Preis auch, wenn ich in Ungarn gar nicht gemeldet bin?" Wir haben das nachgeprüft, weil wir selbst unsicher waren.

Die Antwort ist ja. Der ungarische Energiepreisdeckel hängt nicht an der Meldeadresse, sondern an der Nutzung: Wer für den eigenen Haushalt verbraucht und nicht gewerblich vermietet, bekommt die vergünstigte Stufe. Der Versorger führt üdülő und hétvégi ház — Ferienhaus und Wochenendhaus — ausdrücklich als Haushaltsverbrauchsstellen. Die Zahl der Bewohner spielt keine Rolle, und ein deutscher Eigentümer wird nirgends anders behandelt.

Wie der Deckel funktioniert

Ungarn hat keinen einheitlichen Preis, sondern zwei Stufen: Bis zu einer festen Jahresmenge zahlen Sie den stark gestützten Preis, darüber den Marktpreis. Der Unterschied ist drastisch — beim Gas etwa das Siebenfache.

  • Strom: 2.523 kWh im Jahr, und zwar je Messpunkt
  • Gas: 63.645 MJ im Jahr je Verbrauchsstelle — das sind mindestens rund 1.729 m³

Zwei Dinge, die kaum jemand weiß

Erstens: Das Abrechnungsjahr ist nicht das Kalenderjahr. Es läuft vom 1. August bis zum 31. Juli. Wer im Herbst einzieht, bekommt die Menge tagesanteilig, also ein Dreihundertfünfundsechzigstel je Tag.

Zweitens: Ein zweiter Zähler bedeutet ein zweites Kontingent. Haben Sie einen gesonderten Nachtstromzähler (vezérelt), zählt er als eigener Messpunkt und bekommt eigene 2.523 kWh. Bei Nachtspeicherheizung oder Warmwasserboiler macht das einen erheblichen Unterschied.

Nicht verbrauchte Mengen verfallen innerhalb des Abrechnungsjahres nicht, sie werden bei der nächsten Abrechnung nachverrechnet. Zwischen zwei Verbrauchsstellen übertragen lassen sie sich nicht.

Was es kostet

Für Westungarn — Zala, Somogy, Veszprém — ist das E.ON-Verteilnetzgebiet maßgeblich. Alle Beträge brutto, also mit 27 Prozent Mehrwertsteuer:

  • Strom, gestützte Stufe: rund 35 bis 38 Ft/kWh. Darüber: 70,1 Ft/kWh. Dazu eine monatliche Grundgebühr von rund 153 Ft.
  • Gas, gestützte Stufe: rund 102 Ft/m³. Darüber: rund 747 bis 776 Ft/m³. Dazu eine monatliche Grundgebühr von rund 973 Ft.

Bei der gestützten Stromstufe nennen wir bewusst eine Spanne: Das jüngste veröffentlichte Tarifblatt und eine aktuelle Musterrechnung desselben Versorgers weichen leicht voneinander ab. Ein tagesaktuelles amtliches Preisblatt war nicht abrufbar.

Warum die m³-Preise überall anders stehen

Weil Gas in Ungarn nicht nach Kubikmetern, sondern nach Megajoule abgerechnet wird. Ihre Rechnung multipliziert den Zählerstand mit einem Korrekturfaktor und dem örtlichen Brennwert — und der schwankt. Deshalb stehen in verschiedenen Quellen 102 oder 105 Ft/m³. Beide stimmen; sie gelten nur für unterschiedliche Brennwerte. Verlassen Sie sich auf die MJ-Zahl auf Ihrer Rechnung, nicht auf einen umgerechneten Kubikmeterpreis.

Wer Ihr Versorger ist

Hier hat sich etwas geändert, das in älteren Ratgebern noch falsch steht. E.ON ist nicht mehr Ihr Stromlieferant. Die E.ON Áramszolgáltató Kft. ist zum 30. Juni 2024 auf MVM Next verschmolzen; seit Juli 2024 versorgt MVM Next rund 2,5 Millionen frühere E.ON-Kunden mit Strom und Gas. Die Verträge laufen unverändert weiter, nur die Kundennummern haben sich geändert.

Wichtig ist die Unterscheidung, die auf jeder Rechnung steht:

  • Der Lieferant (egyetemes szolgáltató) ist MVM Next — er schickt die Rechnung, ihm gegenüber melden Sie Zählerstände, mit ihm klären Sie Verträge.
  • Der Netzbetreiber (elosztó) ist ein anderes Unternehmen — in Westungarn beim Strom weiterhin eine E.ON-Netzgesellschaft. Er liest ab, und bei einem Stromausfall rufen Sie ihn an, nicht MVM.

Welcher Netzbetreiber für Ihr Gas zuständig ist, steht ebenfalls auf der Rechnung — das verlässlich zuzuordnen haben wir nicht geschafft, und wir raten ab, sich auf Listen aus dem Netz zu verlassen.

Mehrere Wohneinheiten an einem Zähler

Das kommt bei älteren Häusern und bei Eigentum in der Familie häufig vor und ist bares Geld wert.

Versorgen bis zu vier selbständige Wohneinheiten sich aus einem einzigen Gaszähler, kann jede ein eigenes Kontingent bekommen (családi fogyasztói közösség). Dafür brauchen Sie eine amtliche Bescheinigung des Gemeindenotars (jegyző) — sie ist gebührenfrei und muss binnen acht Tagen ausgestellt werden. Bescheinigung und Formular gehen dann an den Versorger; die Vergünstigung gilt ab dem Folgemonat.

Nehmen Sie das ernst: Wer die Vergünstigung beansprucht und den Nachweis nicht nachreicht, bekommt die Mengen mit dem Eineinhalbfachen des Marktpreises abgerechnet. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden — eine E-Mail an die Gemeinde genügt nicht.

Bei Wohnungseigentumsanlagen gibt es eine eigene Regelung mit einem zusätzlichen Kontingent je Wohnung; auch hier ist eine Erklärung nötig.

Familien mit mindestens drei Kindern bekommen beim Gas rund 600 m³ zusätzlich und für jedes weitere Kind rund 300 m³ mehr — beim Strom gibt es nichts Vergleichbares, und der Antrag läuft nicht automatisch.

Die Rechnung lesen

Auf der Gasrechnung finden Sie der Reihe nach: den Verbrauch in m³, einen Korrekturfaktor, den Brennwert in MJ/m³, daraus die Wärmemenge in MJ — und erst danach die Preise, getrennt nach kedvezményes gázdíj (gestützt) und versenypiaci árat tükröző ár (Marktpreis). Dazu die Grundgebühr und die Mehrwertsteuer. Ein eigener Posten für Netzentgelte erscheint nicht; die stecken in den anderen Positionen.

Auf der Stromrechnung steht das Netzentgelt dagegen separat — und es ist der größere Brocken: rund 23 Ft/kWh gegenüber gut 6 Ft/kWh für die Energie selbst. Wer nur auf den Energiepreis schaut, versteht seine Rechnung nicht.

Beide Rechnungen weisen am Ende aus, was Sie ohne die Preisstützung gezahlt hätten.

Für leerstehende Häuser: das Ableseproblem

Das ist der praktische Punkt für jeden, der nur ein paar Monate im Jahr da ist. Abgelesen wird einmal im Jahr vom Netzbetreiber; dazwischen bekommen Sie Abschlagsrechnungen. Drei Modelle stehen zur Wahl:

  1. Gleichmäßige Abschläge — jeden Monat etwa derselbe Betrag.
  2. Temperaturabhängige Abschläge — der Betrag folgt grob dem erwarteten Verbrauch.
  3. Selbst melden (diktálás) — Sie geben monatlich den Zählerstand durch und zahlen den tatsächlichen Verbrauch.

Wer das Haus im Winter nicht nutzt, zahlt in den ersten beiden Modellen monatelang für Gas, das nie geflossen ist. Das Geld kommt bei der Jahresabrechnung zurück — aber bis dahin liegt es fest.

Melden Sie im dritten Modell nicht innerhalb des Meldefensters, wird geschätzt (auf der Rechnung steht dann „Becs"). Wer zweimal hintereinander oder insgesamt dreimal nicht meldet, wird automatisch auf gleichmäßige Abschläge umgestellt; zurück geht es nur binnen 30 Tagen nach der Jahresabrechnung.

Unser Rat: Setzen Sie sich eine Erinnerung oder lassen Sie jemanden vor Ort melden. Das übernimmt auch unsere Hausverwaltung.

Und noch eine Warnung: Echte Ableser kassieren niemals Geld an der Tür. Wer an Ihrem Ferienhaus klingelt, sich als Ableser ausgibt und eine Nachzahlung in bar verlangt, ist keiner. Rufen Sie im Zweifel den Versorger an — die Nummer steht auf Ihrer Rechnung, nicht auf dem Zettel, den Ihnen jemand hinhält.

Was sich zuletzt getan hat

  • 1. August 2025: Die Rechtsgrundlage wurde ausgetauscht. Die alte Verordnung von 2022, auf die sich die meisten Ratgeber noch beziehen, ist aufgehoben. An den Mengen und Preisen hat sich dabei nichts Wesentliches geändert.
  • Januar 2026: Wegen des kalten Winters gab es einen einmaligen „Rezsistop" — eine Mengenvergünstigung von 30 Prozent. Beim Gas lief sie automatisch, beim Strom musste man sie bis Ende April 2026 beantragen.
  • Ab 2027 wird es einen dynamischen Tarif geben: bis zur Grenze der feste Preis, darüber ein an die Börse gekoppelter. Interessant für Haushalte mit Wallbox oder Klimaanlage, die den Verbrauch verschieben können. Beantragbar seit September 2026.

Eine Erhöhung der Preise oder eine Absenkung der Mengen ist nicht angekündigt. Der zugesagte Preisstopp lief bis Ende September 2026; eine förmliche Verlängerung darüber hinaus haben wir nicht gefunden, wohl aber die Aussage des zuständigen Ministers vom Oktober 2026, dass die Preisstützung bleibt. Was im Netz darüber hinaus über eine Verschärfung spekuliert wird, ist Spekulation.

Was Sie konkret tun sollten

  1. Prüfen Sie auf der Rechnung, ob Sie als Haushaltsverbraucher geführt werden. Das ist die Voraussetzung für alles.
  2. Zweiter Zähler? Dann haben Sie zwei Kontingente. Rechnen Sie nach, ob Sie das nutzen.
  3. Mehrere Wohneinheiten an einem Zähler? Zum Gemeindenotar, die Bescheinigung ist kostenlos.
  4. Ferienhaus mit wenig Verbrauch? Abschläge anpassen oder selbst melden, sonst finanzieren Sie den Versorger.
  5. Abrechnungsjahr endet am 31. Juli — nicht im Dezember.

Deutschsprachige Unterlagen gibt es beim Versorger nicht; alle Formulare und Erklärungen sind ungarisch. Wenn Sie Hilfe brauchen, übernehmen wir das im Behörden-Service.

Stand und Vorbehalt

Stand Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: 2007. évi LXXXVI. törvény (Vet.) § 3 Nr. 29a, 236/2025. (VII. 31.) Korm. rendelet, 234/2025. (VII. 31.) Korm. rendelet, 69/2016. (XII. 29.) NFM rendelet in der Fassung der 20/2025. (VII. 31.) EM rendelet. Die genannten Preise stammen aus dem Tarifblatt und aus Musterrechnungen des Versorgers vom September und Oktober 2025 sowie aus Presseberichten vom Oktober 2026; ein tagesaktuelles amtliches Preisblatt war nicht abrufbar, und bei der gestützten Stromstufe weichen Tarifblatt und Musterrechnung leicht voneinander ab. Die Verordnung, die die 2.523 kWh für Strom festsetzt, konnten wir nicht identifizieren — die Zahl selbst ist durchgängig bestätigt. Die Zuordnung der Gas-Netzbetreiber zu den Komitaten haben wir bewusst weggelassen, weil wir sie nicht belegen konnten. Dass auch ausländische Eigentümer die Vergünstigung erhalten, folgt daraus, dass keine Quelle eine Einschränkung nach Staatsangehörigkeit oder Meldeadresse kennt; eine Vorschrift, die das ausdrücklich klarstellt, haben wir nicht gefunden.

Häufige Fragen

Bekomme ich den günstigen Preis auch ohne ungarische Meldeadresse?
Ja. Massgeblich ist nicht die Meldeadresse, sondern dass Sie für den eigenen Haushalt verbrauchen und nicht gewerblich vermieten. Der Versorger führt Ferien- und Wochenendhäuser ausdrücklich als Haushaltsverbrauchsstellen, und die Zahl der Bewohner spielt keine Rolle.
Wie hoch sind die vergünstigten Mengen?
Beim Strom 2.523 kWh im Jahr je Messpunkt, beim Gas 63.645 Megajoule je Verbrauchsstelle – das sind mindestens rund 1.729 Kubikmeter. Darüber gilt der Marktpreis, beim Gas etwa das Siebenfache.
Wann beginnt das Abrechnungsjahr?
Am 1. August, nicht im Januar. Es läuft bis zum 31. Juli. Wer unterjährig einzieht, bekommt die Menge tagesanteilig. Nicht verbrauchte Mengen verfallen innerhalb des Jahres nicht, lassen sich aber nicht auf eine andere Verbrauchsstelle übertragen.
Ich habe einen zweiten Zähler für Nachtstrom.
Dann haben Sie ein zweites Kontingent. Ein gesonderter Nachtstromzähler zählt als eigener Messpunkt und bekommt eigene 2.523 kWh. Bei Nachtspeicherheizung oder Warmwasserboiler macht das einen erheblichen Unterschied.
Was kosten Strom und Gas derzeit in Westungarn?
Im E.ON-Netzgebiet brutto rund 35 bis 38 Forint je Kilowattstunde in der gestützten Stufe und 70,1 Forint darüber. Beim Gas rund 102 Forint je Kubikmeter gestützt und rund 747 bis 776 Forint darüber, dazu monatliche Grundgebühren.
Warum stehen überall andere Kubikmeterpreise?
Weil Gas in Ungarn nicht nach Kubikmetern, sondern nach Megajoule abgerechnet wird. Die Rechnung multipliziert den Zählerstand mit einem Korrekturfaktor und dem örtlichen Brennwert, und der schwankt. Verlassen Sie sich auf die MJ-Zahl auf Ihrer Rechnung.
Ist E.ON noch mein Stromlieferant?
Nein. Die E.ON Áramszolgáltató Kft. ist zum 30. Juni 2024 auf MVM Next verschmolzen; seither versorgt MVM Next rund 2,5 Millionen frühere E.ON-Kunden. Die Verträge laufen unverändert weiter, nur die Kundennummern haben sich geändert. Netzbetreiber bleibt in Westungarn eine E.ON-Gesellschaft.
Wen rufe ich bei einem Stromausfall an?
Den Netzbetreiber, nicht den Lieferanten. Der Lieferant MVM Next schickt die Rechnung; der Netzbetreiber liest ab und ist für Störungen zuständig. Beide stehen auf Ihrer Rechnung.
Zwei Wohnungen hängen an einem Gaszähler.
Dann kann jede ein eigenes Kontingent bekommen, bei bis zu vier Wohneinheiten. Dafür brauchen Sie eine amtliche Bescheinigung des Gemeindenotars – sie ist gebührenfrei und muss binnen acht Tagen ausgestellt werden. Wer die Vergünstigung beansprucht und den Nachweis nicht nachreicht, zahlt das Eineinhalbfache des Marktpreises.
Mein Ferienhaus steht im Winter leer, ich zahle trotzdem Abschläge.
Das liegt am Abrechnungsmodell. Abgelesen wird nur einmal im Jahr; dazwischen schätzt der Versorger. Sie können stattdessen monatlich selbst melden (diktálás) und zahlen dann den tatsächlichen Verbrauch. Wer zweimal hintereinander nicht meldet, wird automatisch auf gleichmäßige Abschläge zurückgestellt.
Was bedeutet "Becs" auf meiner Rechnung?
Dass der Verbrauch geschätzt und nicht abgelesen wurde. Bei der nächsten Jahresablesung wird das ausgeglichen – bis dahin liegt Ihr Geld aber beim Versorger.
Steigen die Preise 2027?
Angekündigt ist nichts. Der zugesagte Preisstopp lief bis Ende September 2026; eine förmliche Verlängerung haben wir nicht gefunden, wohl aber die Aussage des zuständigen Ministers vom Oktober 2026, dass die Preisstützung bleibt. Ab 2027 gibt es zusätzlich einen dynamischen Tarif, bei dem nur der Verbrauch oberhalb der Grenze an den Börsenpreis gekoppelt ist.

Stand: 25.10.2026