Hunde in Ungarn: Keine Steuer, aber drei Pflichten

Die gute Nachricht zuerst: Hundesteuer zahlen Sie in Ungarn so gut wie sicher nicht. Die weniger bekannte: Dafür gibt es drei andere Pflichten, die ernst genommen werden.

Die gute Nachricht zuerst: Eine Hundesteuer zahlen Sie in Ungarn so gut wie sicher nicht. Die weniger bekannte: Dafür gibt es drei andere Pflichten, die ernst genommen werden — Mikrochip, Tollwutimpfung und die Hundezählung der Gemeinde. Wer sie versäumt, zahlt am Ende mehr als jede deutsche Hundesteuer.

Hundesteuer: erlaubt, aber kaum erhoben

Das ungarische Tierschutzgesetz erlaubt den Gemeinden, einen jährlichen Beitrag zu erheben — die ebrendészeti hozzájárulás. Die Obergrenzen sind niedrig:

  • höchstens 6 000 Ft je Hund
  • höchstens 20 000 Ft für einen behördlich als gefährlich eingestuften Hund

Entscheidend ist aber: Fast keine Gemeinde macht davon Gebrauch. Eine Auswertung zum Stichtag 1. Januar 2023 fand landesweit 14 von 3 155 Gemeinden mit einer entsprechenden Satzung — in fünf Komitaten keine einzige, in Budapest auch nicht. Manche Satzungen setzen den Betrag sogar auf null.

Für die Balaton-Gemeinden konnten wir keine einzige finden, die 2026 einen solchen Beitrag erhebt. Weil es aber an der Gemeindesatzung hängt, lohnt im Zweifel eine Frage im Gemeindeamt.

Falls Ihre Gemeinde doch eine hat: Befreit sind unter anderem kastrierte Hunde, aus dem Tierheim übernommene Hunde, eingetragene ungarische Hunderassen sowie Blindenführ-, Assistenz-, Therapie-, Rettungs- und Jagdhunde.

Was es stattdessen gibt — und was es kostet

1. Mikrochip — Pflicht, ohne Ausnahme

Jeder Hund über vier Monate darf in Ungarn nur mit Transponder gehalten werden. Das gilt seit Anfang 2013.

  • Setzen darf ihn nur ein Tierarzt; er trägt es im Impfbuch oder Heimtierausweis ein.
  • Die Eintragung in die staatliche Datenbank erfolgt binnen 8 Tagen und ist gesetzlich kostenlos — bezahlt wird nur die tierärztliche Leistung.
  • Ohne Chip keine Tollwutimpfung. Das ist ausdrücklich geregelt, und damit hängt alles Weitere daran.
  • Halterwechsel, Umzug und Tod des Hundes müssen jeweils binnen 8 Tagen über den Tierarzt nachgetragen werden.

Das Register heißt Ebek Állami Nyilvántartása; die Tierärzte arbeiten darin über das System PetVetData. Eine Chipnummer kann jeder ohne Anmeldung abfragen — Halterdaten sehen nur Berechtigte.

2. Tollwutimpfung — jährlich

WannWas
innerhalb von 30 Tagen nach dem 3. LebensmonatErstimpfung
innerhalb von 6 Monaten danachzweite Impfung
danachjährlich

Dazu kommt jeweils eine Entwurmung mit einem Breitbandpräparat. Das Impfbuch muss man mitführen, wenn man den Hund im öffentlichen Raum führt.

Viele Gemeinden organisieren im Spätsommer eine Sammelimpfung — der Tierarzt kommt an mehreren Stationen in den Ort, angekündigt wird es am Schwarzen Brett und auf der Gemeindeseite. In Zalaszántó kostete sie 2025 7 000 Ft je Hund einschließlich Entwurmungstablette. Wer den Termin verpasst, lässt privat impfen; ein Hausbesuch kostet extra.

Wird nicht fristgerecht geimpft, muss die Behörde die Impfung anordnen und ein Bußgeld verhängen. Und ein nicht geimpfter Hund, der jemanden beisst, gilt als tollwutverdächtig — mit vierzehn Tagen behördlicher Beobachtung.

3. Die Hundezählung (ebösszeírás)

Jede Gemeinde muss mindestens alle drei Jahre alle Hunde erfassen. Gemeldet werden Halter, Haltungsort, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Farbe, Rufname, Chipnummer, Kastration und die Tollwutimpfungen mit Impfstoff und Chargennummer.

Es gibt keinen landesweiten Stichtag — jede Gemeinde legt ihren eigenen Zeitraum fest und kündigt ihn ortsüblich an. Als Zugezogener muss man das selbst verfolgen; fragen Sie beim Einzug im Gemeindeamt, wann die nächste ansteht.

Was gilt beim Gassigehen

  • Im Ortsgebiet gilt Leinenpflicht auf öffentlichen Flächen — ausgenommen ausgewiesene Hundeauslaufflächen (ebfuttató).
  • Maulkorb nur, wenn das aggressive Verhalten des Hundes bekannt ist. Eine allgemeine Maulkorbpflicht gibt es nicht.
  • Außerhalb des Ortsgebiets gibt es keine landesweite Leinenpflicht — aber: Ein Hund ohne Leine in einem Schutzgebiet oder einem Jagdrevier ist eine Ordnungswidrigkeit, und ein wildernder Hund darf im Jagdrevier unter Umständen erlegt werden. Am Balaton-Hochland und am Kis-Balaton also bitte anleinen.
  • Hundekot muss beseitigt werden; das wird in den Gemeindesatzungen geregelt und auch geahndet.
  • Dauerhaftes Anketten ist verboten.

Wie viele Hunde man auf einem Grundstück halten darf, steht nicht im Gesetz, sondern in der Gemeindesatzung — gerade in touristischen Orten finden sich Begrenzungen auf ein oder zwei Tiere.

Kampfhunde? Die Liste gibt es nicht mehr

Ungarn kennt keine Rasseliste. Die frühere Regelung wurde 2010 vom Verfassungsgericht aufgehoben. Stattdessen kann die Behörde einen einzelnen Hund als gefährlich einstufen — wenn er jemanden verletzt hat oder wenn ein Sachverständiger eine Gefahr feststellt.

Die Folgen sind dann allerdings hart: Haltung nur mit befristeter Genehmigung, Pflichtkastration, Zucht- und Ausstellungsverbot, ein Schild am Gehege, eine Marke mit dem Wort Veszélyes!, und im öffentlichen Raum Maulkorb mit höchstens zwei Meter langer, nicht ausziehbarer Leine. Zivilrechtlich wird der Hund dann wie ein wildes Tier behandelt — Sie haften praktisch immer.

Haftung und Versicherung

Eine Hundehaftpflicht ist in Ungarn nicht vorgeschrieben, auch nicht für als gefährlich eingestufte Hunde.

Gehaftet wird nach dem Zivilgesetzbuch: Der Tierhalter haftet für Schäden aus der Tierhaltung, es sei denn, er beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Das ist eine Verschuldensvermutung — die Beweislast liegt bei Ihnen.

Eine eigenständige Hundehaftpflicht deutscher Art ist in Ungarn unüblich. Der gangbare Weg ist die Haftpflicht in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung, in der die Tierhalterhaftung meist mitversichert ist — oft mit Deckungsgrenzen. Sehen Sie in Ihrer Police nach, bevor etwas passiert.

Checkliste: mit Hund nach Ungarn ziehen

Vorher in Deutschland

  1. EU-Heimtierausweis prüfen: Chipnummer eingetragen, Tollwutimpfung gültig und nach dem Chippen erfolgt
  2. Impfhistorie mitnehmen, möglichst mit Chargennummern
  3. Deutsche Hundesteuer bei der Gemeinde abmelden, Hundehaftpflicht kündigen oder auf Auslandsdeckung prüfen

Die ersten Wochen in Ungarn

  1. Wohnsitz anmelden (lakcímkártya)
  2. Zum Ortstierarzt und den Hund in die ungarische Datenbank eintragen lassen — ein zweiter Chip ist nicht nötig, der EU-Chip genügt, aber der Haltungsort muss gemeldet werden
  3. Impfzyklus auf die ungarische Regel umstellen: jährlich, mit Entwurmung
  4. Im Gemeindeamt fragen: Wann ist die nächste Hundezählung? Gibt es eine Beitragssatzung? Was steht in der Satzung über Leinen, Kot und Hundezahl?
  5. In die Hausratversicherung sehen, ob die Tierhalterhaftung mitversichert ist
  6. Adressanhänger mit ungarischer Telefonnummer

Häufige Fragen

Muss ich in Ungarn Hundesteuer zahlen?
Mit großer Wahrscheinlichkeit nicht. Die Gemeinden dürfen einen Beitrag erheben, aber nur etwa jede zweihundertste tut es. An den Balaton-Gemeinden ist uns kein Fall bekannt.

Mein Hund hat schon einen deutschen Chip. Muss ich ihn neu chippen lassen?
Nein. Der EU-Chip genügt. Der Hund muss aber in die ungarische Datenbank eingetragen werden, sobald er dauerhaft hier gehalten wird — gehen Sie dafür zum Tierarzt und nehmen Sie Heimtierausweis und Impfpass mit.

Was passiert, wenn mein Hund nicht gechippt ist?
Die Gemeinde und die Veterinärbehörde kontrollieren das, unter anderem bei der Hundezählung. Es droht ein Tierschutzbussgeld, und der Hund kann nicht gegen Tollwut geimpft werden — was wiederum eine eigene Pflichtverletzung ist. Die in Umlauf befindlichen Bussgeldbeträge beruhen auf älteren Angaben; der gesetzliche Grundbetrag ist derzeit nicht öffentlich nachvollziehbar. Rechnen Sie mit einigen Zehntausend Forint.

Wie oft muss gegen Tollwut geimpft werden?
Jährlich. Die Erstimpfung innerhalb von 30 Tagen nach dem dritten Lebensmonat, die zweite innerhalb von sechs Monaten, danach jedes Jahr.

Gibt es in Ungarn Listenhunde?
Nein. Die Rasseliste wurde 2010 vom Verfassungsgericht aufgehoben. Eingestuft wird nur der einzelne Hund, und zwar durch die Behörde nach einem Vorfall oder einem Gutachten.

Brauche ich eine Hundehaftpflicht?
Vorgeschrieben ist sie nicht. Sinnvoll schon — in Ungarn üblicherweise als Teil der Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Sehen Sie nach, ob Ihre Police die Tierhalterhaftung einschliesst.

Was brauche ich für die Einreise mit Hund?
EU-Heimtierausweis, Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung, die nach dem Chippen erfolgt sein muss. Zwischen Erstimpfung und Einreise müssen 21 Tage liegen. Eine Bandwurmbehandlung ist für Ungarn nicht vorgeschrieben. Bis zu fünf Tiere reisen ohne weitere Nachweise.

Darf mein Hund an den Strand?
An ausgewiesenen Badestellen nicht — das ist landesweit geregelt. Es gibt aber eigene Hundestrände. Welche, steht in unserem Beitrag Hundestrände am Balaton.

Stand und Vorbehalt

Stand Oktober 2026. Rechtsgrundlagen sind das Tierschutzgesetz 1998. évi XXVIII., die Verordnung 41/2010. (II. 26.) über die Haltung von Heimtieren und die Verordnung 164/2008. (XII. 20.) über die Tollwutbekämpfung. Die Beiträge, Hundezahlen, Leinen- und Kotregeln einer einzelnen Gemeinde stehen in deren Satzung; maßgeblich ist immer die Auskunft Ihres Gemeindeamts. Die genannten Impfpreise stammen aus 2025.

Häufige Fragen

Muss ich in Ungarn Hundesteuer zahlen?
Mit großer Wahrscheinlichkeit nicht. Die Gemeinden dürfen einen Beitrag erheben – höchstens 6 000 Ft je Hund –, aber zum Stichtag Anfang 2023 taten das landesweit nur 14 von 3 155 Gemeinden. An den Balaton-Gemeinden ist uns kein Fall bekannt.
Mein Hund hat einen deutschen Chip. Muss ich ihn neu chippen lassen?
Nein, der EU-Chip genügt. Der Hund muss aber in die ungarische Datenbank eingetragen werden, sobald er dauerhaft hier gehalten wird. Gehen Sie dafür zum Tierarzt und nehmen Sie Heimtierausweis und Impfpass mit.
Wie oft muss gegen Tollwut geimpft werden?
Jährlich. Die Erstimpfung innerhalb von 30 Tagen nach dem dritten Lebensmonat, die zweite innerhalb von sechs Monaten, danach jedes Jahr – jeweils mit Entwurmung. Viele Gemeinden organisieren im Spätsommer eine Sammelimpfung; 2025 kostete sie in Zalaszántó 7 000 Ft je Hund.
Was ist die ebösszeírás?
Die Hundezählung. Jede Gemeinde muss mindestens alle drei Jahre alle Hunde erfassen. Einen landesweiten Stichtag gibt es nicht – jede Gemeinde legt ihren eigenen Zeitraum fest und kündigt ihn ortsüblich an. Fragen Sie beim Einzug im Gemeindeamt nach.
Gibt es in Ungarn Listenhunde?
Nein. Die Rasseliste wurde 2010 vom Verfassungsgericht aufgehoben. Eingestuft wird nur der einzelne Hund, durch die Behörde, nach einem Vorfall oder einem Gutachten.
Brauche ich eine Hundehaftpflicht?
Vorgeschrieben ist sie nicht. Sinnvoll schon – in Ungarn üblicherweise als Teil der Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Sehen Sie nach, ob Ihre Police die Tierhalterhaftung einschliesst, bevor etwas passiert.

Stand: 25.10.2026