FAQ: Abschreibung von Immobilien in Ungarn (AfA)

Welche Abschreibungssätze gelten für Immobilien in Ungarn?

Die Abschreibungssätze hängen von der Art der Immobilie und deren Nutzung ab. Bei vermieteten oder betrieblich genutzten Immobilien können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über mehrere Jahre steuerlich abgeschrieben werden.

Die häufigsten Abschreibungssätze liegen zwischen 2 % und 6 % pro Jahr, abhängig von der Gebäudeart und Nutzung.


Kann ich eine privat genutzte Immobilie in Ungarn abschreiben?

Nein. Eine steuerliche Abschreibung ist grundsätzlich nur bei Immobilien möglich, die zur Einkünfteerzielung oder im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit genutzt werden.

Selbstgenutzte Wohnhäuser oder Ferienhäuser können in der Regel nicht abgeschrieben werden.


Wie hoch ist die Abschreibung bei vermieteten Wohnimmobilien?

Bei langfristig vermieteten Wohnimmobilien wird häufig ein Abschreibungssatz von 2 % pro Jahr angewendet.

Das bedeutet, dass die Anschaffungskosten des Gebäudes über einen Zeitraum von 50 Jahren steuerlich berücksichtigt werden können.


Kann ich Ferienhäuser oder Gästehäuser abschreiben?

Ja. Wird eine Immobilie gewerblich genutzt, beispielsweise als Ferienhaus, Pension oder Gästehaus, können Abschreibungen geltend gemacht werden.

Je nach Nutzung können teilweise höhere Abschreibungssätze als bei reinen Wohnimmobilien möglich sein.


Wird das Grundstück ebenfalls abgeschrieben?

Nein. Das Grundstück selbst unterliegt keiner Abnutzung und kann daher steuerlich nicht abgeschrieben werden.

Abschreibungsfähig ist ausschließlich der Gebäudeanteil.


Welche Kosten gehören zur Abschreibungsgrundlage?

Zur Abschreibungsgrundlage zählen in der Regel:

  • Kaufpreis des Gebäudes

  • Notarkosten

  • Anwaltskosten

  • Grunderwerbssteuer

  • Vermessungs- und Gutachterkosten

  • bestimmte Investitionskosten

Die genaue Zuordnung sollte immer mit einem Steuerberater abgestimmt werden.


Können Renovierungs- und Modernisierungskosten abgeschrieben werden?

Ja. Größere wertsteigernde Investitionen können in vielen Fällen ebenfalls abgeschrieben werden.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • Dachsanierungen

  • Fenstererneuerungen

  • Heizungsmodernisierungen

  • Anbauten

  • energetische Verbesserungen

Kleinere Reparaturen können häufig direkt als Aufwand geltend gemacht werden.


Können Auswanderer nach Ungarn Abschreibungen nutzen?

Ja. Wer nach Ungarn auswandert und dort Immobilien vermietet oder eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, kann grundsätzlich die ungarischen Abschreibungsvorschriften nutzen.

Gerade bei Ferienvermietung, Gästehäusern oder gewerblichen Immobilien ergeben sich häufig interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.


Welche Abschreibung gilt für Immobilien im Eigentum einer ungarischen Firma?

Besitzt eine ungarische Kft. oder andere Gesellschaft eine Immobilie, gelten die Abschreibungsregeln des ungarischen Unternehmenssteuerrechts.

Je nach Art der Immobilie und Nutzung können unterschiedliche Abschreibungssätze zur Anwendung kommen.


Kann ich Möbel und Ausstattung zusätzlich abschreiben?

Ja. Bewegliche Wirtschaftsgüter wie:

  • Möbel

  • Kücheneinrichtungen

  • Klimaanlagen

  • technische Geräte

  • Büroausstattung

können meist separat und oftmals schneller abgeschrieben werden als das Gebäude selbst.


Wie kann ich die steuerlich optimale Abschreibung für meine Immobilie ermitteln?

Da die tatsächlichen Abschreibungsmöglichkeiten von der Nutzung, Eigentumsform und steuerlichen Situation abhängen, empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch einen ungarischen Steuerberater oder Buchhalter.

Gerade bei Auswanderern, Investoren und Ferienimmobilien lassen sich häufig erhebliche steuerliche Vorteile erzielen.